Grundregeln der akademischen Ehrlichkeit
Die leichte Verfügbarkeit von Texten in digitaler Form hat in der breiten Öffentlichkeit (und damit auch unter Studierenden) den Eindruck aufkommen lassen, dass alles, was derart weit publiziert ist, irgendwie im "Public Domain" sei und daher frei in eigene Arbeiten eingefügt werden könne. Dieser Eindruck ist falsch. Vor allem in leistungsrelevanten Arbeiten (wie z.B. Seminararbeiten, Programmierprojekten, Hausarbeiten, Lizentiats- und Masterarbeiten) müssen von anderen übernommene Formulierungen, Gedankengänge und andere intellektuelle Leistungen akribisch genau nachgewiesen werden, wie und wo immer diese Leistungen auch publiziert worden seien – alles andere ist ein Plagiat. Die Universität hat wegen der zunehmenden Verbreitung von Plagiaten die Sanktionen, die gegenüber plagiierenden Studierenden verhängt werden können, deutlich verschärft.
Folgende Merkblättern sind zu beachten:
- offizielles Merkblatt der Universität Zürich (PDF, 167 KB) (aus dem Jahr 2007, womit Referenzen auf Verordnungen teilweise veraltet sind)
Guidelines on the Use of Text Generation Models for Seminar Papers and Theses (PDF, 74 KB)