Grundregeln der akademischen Ehrlichkeit
Die leichte Verfügbarkeit von Texten in digitaler Form hat in der breiten Öffentlichkeit (und damit auch unter Studierenden) den Eindruck aufkommen lassen, dass alles, was derart weit publiziert ist, irgendwie im "Public Domain" sei und daher frei in eigene Arbeiten eingefügt werden könne. Dieser Eindruck ist falsch. Vor allem in leistungsrelevanten Arbeiten (wie z.B. Seminararbeiten, Programmierprojekten, Hausarbeiten, Lizentiats- und Masterarbeiten) müssen von anderen übernommene Formulierungen, Gedankengänge und andere intellektuelle Leistungen akribisch genau nachgewiesen werden, wie und wo immer diese Leistungen auch publiziert worden seien – alles andere ist ein Plagiat. Die Universität hat wegen der zunehmenden Verbreitung von Plagiaten die Sanktionen, die gegenüber plagiierenden Studierenden verhängt werden können, deutlich verschärft. Bitte beachten Sie die offiziellen Informationen der Universität Zürich zu diesem Thema.
Plagiate
- Bedenken Sie: Was immer Sie im Internet ergoogeln, um es in Ihre Arbeit reinzupasten, das finden wir mit Google ebenso schnell wieder. Und Plagiate haben wir gar nicht gern: Wenn wir z.B. in Ihrer Liz- oder Masterarbeit plagiierte Stellen entdecken, geben ihnen die Note 1 (eins), und damit fallen Sie durch die gesamte Liz-Prüfung, unabhängig von den anderen Noten, resp. Sie dürfen gleich nochmals eine Masterarbeit schreiben.
- Und da Sie gerade fragen: Ja, man merkt es sehr schnell, dass eine Passage vermutlich von anderswoher stammt; und dann schreiten wir zu Google, und Sie sind ertappt. Das gilt auch für Fälle, wo die Plagiatoren sogar daran gedacht haben, alle "ß" durch "ss" zu ersetzen (was nicht immer der Fall ist).
- Zu guter Letzt: Die Uni Zürich hat eine Lizenz für eine Plagiatserkennungssoftware angeschafft - und wir setzen es auch ein. Sie sind gewarnt worden!
Beachten Sie bitte das offizielle Merkblatt (PDF, 167 KB) der Universität Zürich (aus dem Jahr 2007, Referenzen auf Verordnungen teilw. veraltet).