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Ab Herbstsemester 2019 gilt die neue Studienordnung (siehe Bachelor und Masterstudiengänge in "Computerlinguistik und Sprachtechnologie" ab Herbstsemester 2019).
Grundsätze Der Bachelor (im vorliegenden Fall: "Bachelor of Arts", BA) sollte ein erster berufsqualifizierender Abschluss sein, während der Master (im vorliegenden Fall: "Master of Arts", MA) zur wissenschaftlichen Vertiefung führen soll. Ganz so wird sich diese (politisch festgelegte) Trennung wohl in den wenigsten Fächern implementieren lassen. Wir versuchen, diese Unterscheidung auf die Art zu implementieren, dass jene etablierten Kenntnisse und Fähigkeiten im Gebiet der Computerlinguisitk, welche sich direkt einsetzen lassen (z.B. zur Untersuchung einer im Hauptfach studierten Sprache), im BA-Studium konzentriert werden, während jene Dinge, welche noch etwas weiter weg von einem Einsatz sind (Forschungfragen zu offenen Problemen) ins MA-Studium verschoben werden.
Reglemente, Studienordnungen und Wegleitungen Viele Informationen finden Sie auf der Seite der Fakultät, beachten Sie bitte die Navigation, unter Rechtsgrundlagen sind z.B. sämtliche für Sie relevanten Rahmenverordnungen und Studienordnungen aufgelistet.
Folgende rechtlich verbindliche Dokumente regeln das Bachelor-/Master-Studium im Allgemeinen und das Studium in den Fächern "Computerlinguistik" und "Computerlinguistik und Sprachtechnologie" im Besonderen:
Allgemeine Informationen zum BA/MA Studium finden Sie in folgenden Dokumenten
Nach einem abgeschlossenen Bachelor-Studium in Computerlinguistik (oder in englischer, deutscher oder romanischer Sprachwissenschaft) mit mind. 15 Kreditpunkten kann man den Spezialisierten Master "Multilinguale Textanalyse" belegen. Dieses Programm wird von verschiedenen Sprachinstituten gemeinsam angeboten. Gewisse Bedingungen (z.B. bezüglich Sprachkenntnisse) müssen erfüllt werden.
Die Studienordnung und weitere wichtige Informationen finden Sie unter www.mlta.uzh.ch.