Promotion

- Für ein Doktoratsstudium, das vor dem 31. Juli 2009 begonnen worden ist, gilt an der Philosophischen Fakultät die alte Promotionsverordnung vom 29. Mai 2006.
- Die neue Promotionsverordnung der Philosophischen Fakultät für ein Doktorat, das nach dem 1. August 2009 begonnen worden ist, sieht zwei verschiedene Arten der Promotion vor: Eine schwach strukturierte (bei der aber dennoch eine gewisse Anzahl von Kreditpunkten erworben werden muss) und eine stärker strukturierte (mit umfangreichen Punkteanforderungen). In den Fächern "Computerlinguistik" und "Computerlinguistik und Sprachtechnlogie" wird nur das erste Programm angeboten werden. Das Institut für Computerlinguistik partizipiert aber am Doktoratsprogramm Linguistik: Sprachstruktur · Sprachvariation · Sprachgeschichte. Die erlaubt es Studierenden, auch in den Fächern "Computerlinguistik" und "Computerlinguistik und Sprachtechnologie" in einem strukturierten Progamm zu promovieren.
- Details zu den zwei Arten der Promotion:
- Beachten Sie auch die Liste der offenen, vergebenen und abgeschlossenen Dissertations- und Habilitationsprojekte.
Finanzierung
Es gibt keine eigentlichen Doktorats-Stipendien oder Graduiertenkollegs an der Universität Zürich. Doktoranden müssen daher selbst für ihre Finanzierung sorgen:
- Mitarbeiter der Universität Zürich können beim Forschungsfonds der Universität Zürich ein Stipendium für ihr Dissertationsprojekt beantragen.
- Manchmal ergeben sich auch Anstellungsmöglichkeiten im Rahmen laufender oder neu beantragter Projekte des Instituts.
- Verschiedene Stiftungen vergeben gezielt Dissertations-Stipendien.
Dauer
Für ein Doktorat sind in der Regel 4 bis 5 Jahre Vollzeitarbeit anzusetzen. Wenn auf eine Master- oder Lizenziatsarbeit in CL aufgebaut werden kann, sind evtl. 3 bis 4 Jahre genügend. Wenn daneben einer (nicht in engstem Zusammenhang mit dem Dissertationsprojekt stehenden, z.B. univeristätsexternen) Erwerbstätigkeit nachgegangen werden muss, verlängert sich die Zeit entsprechend, und die Erfolgsaussichten verschlechtern sich erfahrungsgemäss stark.
Wenn Sie sich für eine Promotion an der Universität Zürich interessieren, konsultieren Sie bitte zuerst die Webseiten der Universität Promovieren an der Universität Zürich . Sie beschreiben die allgemeinen Bedingungen und Voraussetzungen für das Promovieren an der Universität Zürich.
Im folgenden finden Sie zusätzliche und fachspezifische Bestimmungen zu den zwei Promotionsordnungen: Zuerst zur neuen (Bologna), anschliessend zur alten (nach Lizenziat).
Doktorat nach neuer Ordnung
Das Doktorat nach neuer Ordnung wird geregelt durch die folgenden Dokumente (vorbehältlich deren Genehmigung durch den Universitätsrat):
sowie
Voraussetzungen nach Abschluss in Zürich
Zum Promotionsstudium im Fach Computerlinguistik oder im Fach Computerlinguistik und Sprachtechnologie kann zugelassen werden:
- wer einen Bachelorabschluss an der Universität Zürich in einem der genannten zwei Fächer erworben hat und dabei
- mindestens die Note 5.5 erreicht hat und
- wenn die Promotionskommission des Instituts für Computerlinguistik damit einverstanden ist
oder
- wer erfolgreich ein Zusatzstudium (nach § 17 Rahmenordnung
für das Studium in den Bachelor- und Master-Studiengängen an der Philosophischen Fakultät
der Universität Zürich) in einem der genannten zwei Fächer an der Universität Zürich absolviert hat und - dabei mindestens die Gesamtnote 5.5 erreicht hat und
- wenn der die Promotionskommission des Instituts für Computerlinguistik damit einverstanden ist.
Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht, auch wenn die Promotionskommission des Instituts für Computerlinguistik mit dem Projekt einverstanden ist.
Voraussetzungen bei standortfremdem Abschluss
Wer seinen Abschluss in Computerlinguistik resp. Sprachtechnologie (oder einem eng verwandten Gebiet) nicht in Zürich gemacht hat, kann zum Promotionsstudium zugelassen werden, wenn:
- sein Abschluss von der Fakulät anerkannt wird, und
- wenn sein Abschluss von der ausstellenden Universität als Zulassung zum Promotionsstudium anerkannt wird, und
- wenn die Promotionskommission des Instituts für Computerlinguistik damit einverstanden ist.
Ob und in welchem Masse an anderen Universitäten abgelegte Prüfungen an Stelle eines Zürcher Lizenziats angerechnet werden, entscheidet die Fakultät auf Gesuch hin in jedem einzelnen Fall. Sie setzt auch das Ausmass allfälliger Ergänzungsprüfungen fest.
Ob ein Abschluss in einem anderen Fach als Computerlinguistik anerkannt werden kann, entscheidet die Promotionskommission des Instituts für Computerlinguistik. Es können zusätzliche Studienleistungen verlangt werden, bevor die Zulassung erteilt wird.
Der Kandidat muss den Immigrationsbehörden der Schweiz gegenüber belegen können (mit Kontoauszügen von Banken etc.), dass er währen der Dauer des Doktoratsstudiums (mind. 4 Jahre) seinen Lebensunterhalt in der Schweiz aus eigenen Mitteln bestreiten könnte. (Die Lebenshaltungskosten in Zürich sind relativ hoch - unter CHF 36'000 pro Jahr wird es kaum gehen).
Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht, auch wenn die Promotionskommission des Instituts für Computerlinguistik mit dem Projekt einverstanden ist.
Studienleistungen und Prüfung
- Für den erfolgreichen Abschluss der Allgemeinen Doktoratsstufe sind Module im Umfang von 12 ECTS-Punkten zu absolvieren. Mindestens 8 ECTS-Punkte sind aus dem Bereich fachlicher Kompetenzen und mindestens 2 ECTS-Punkte aus dem Bereich überfachlicher Kompetenzen zu erwerben. Zu den Regeln für den Erwerb von ECTS-Punkten siehe gleich anschliessend.
- Die Dissertation ist in Form einer Monographie zu verfassen.
- Die Promotionsprüfung besteht aus einem Kolloquium aus dem Gebiet der Dissertation. Die Dauer des Kolloquiums beträgt 60 Minuten. Das Promotionskolloquium kann auf Wunsch des bzw. der Doktorierenden öffentlich sein.
Erwerb von ECTS-Punkten
Für den Erwerb von ECTS-Punkten im Rahmen des Promotionsstudiums gelten zur Zeit folgende Richtwerte (können, je nach Erfahrung, noch angepasst werden):
- Das Halten einer selbstständigen Lehrveranstaltung: 2 Punkte
- Das selbstständige Erarbeiten eines Konferenzbeitrags (Bedingungen: Internationale Konferenz; Doktorand muss Erstautor sein; Beitrag muss angenommen sein; Vortrag bei der Konferenz): 2 Punkte
- Das selbstständige Erarbeiten eines Konferenzbeitrags (Bedingungen: geringere Eigenleistung als oben, z.B. Doktorand nicht Erstautor; oder nur Poster statt Vortrag): 1 Punkt
- Das selbstständige Erarbeiten eines Buchkapitels oder Zeitschriftenartikels (Bedingung: internationale Zeitschrift; Doktorand muss Erstautor sein): 3 Punkte
- Aktive Teilnahme an einem fachspezifischen Weiterbildungskurs (z.B. Sommerschule; Bedingung: mind. 1 Woche): 2 Punkte [aus solchen Weiterbildungskursen können max. 4 Punkte eingebracht werden]
- Aktive Teilnahme an Kursen der Hochschuldidaktik oder anderen allgemein-bildenden Kursen (Bedingung: mind. 1 Woche): 2 Punkte [aus solchen Kursen können max. 4 Punkte eingebracht werden]
Doktorat nach alter Ordnung
Voraussetzungen nach Abschluss in Zürich
Zum Promotionsstudium in CL kann zugelassen werden:
- wer seine Lizentiatsarbeit an der Universität Zürich in CL geschrieben hat und dabei
- mindestens die Note 5.5 erreicht hat und
- in den übrigen Lizentiats-Prüfungen in CL mindestens die Note 5 erreicht hat und
- wenn ein Fachvertreter damit einverstanden ist
oder
- wer erfolgreich ein Zusatzstudium in CL an der Universität Zürich absolviert hat und
- bei der Abschlussprüfung mindestens die Gesamtnote 5.0 erreicht hat und
- wenn ein Fachvertreter damit einverstanden ist.
Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht, ebensowenig wie ein Anspruch auf Betreuung, wenn ein Fachvertreter mit dem Projekt einverstanden ist.
Voraussetzungen bei standortfremdem Abschluss
Wer seinen Abschluss in CL (oder einem eng verwandten Gebiet) nicht in Zürich gemacht hat, kann zum Promotionsstudium zugelassen werden, wenn:
- sein Abschluss von der Fakulät anerkannt wird, und
- wenn sein Abschluss von der ausstellenden Universität als Zulassung zum Promotionsstudium anerkannt wird, und
- wenn ein Fachvertreter damit einverstanden ist.
Ob und in welchem Masse an anderen Universitäten abgelegte Prüfungen an Stelle eines Zürcher Lizentiats angerechnet werden, entscheidet die Fakultät auf Gesuch hin in jedem einzelnen Fall. Sie setzt auch das Ausmass allfälliger Ergänzungsprüfungen fest.
Ob ein Abschluss in einem anderen Fach als CL anerkannt werden kann, entscheidet ein Fachvertreter. Es können zusätzliche Studienleistungen verlangt werden, bevor die Zulassung erteilt wird.
Der Kandidat muss den Immigrationsbehörden der Schweiz gegenüber belegen können (mit Kontoauszügen von Banken etc.), dass er währen der Dauer des Doktoratsstudiums (mind. 4 Jahre) seinen Lebensunterhalt in der Schweiz aus eigenen Mitteln bestreiten könnte. (Die Lebenshaltungskosten in Zürich sind relativ hoch - unter CHF 36'000 pro Jahr wird es kaum gehen).
Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht, ebensowenig wie ein Anspruch auf Betreuung, wenn ein Fachvertreter mit dem Projekt einverstanden ist.
Studienleistungen
- Teilnahme an mindestens einer (vom Fachvertreter oder Studienberater dafür vorgängig zugelassenen) Sommerschule od. dgl. im Themenbereich der Dissertation.
- Regelmässige Teilnahme am Kolloquium für Lizendianden und Doktoranden (je mit mindestens einem Referat)
- Mitwirkung bei der Leitung mindestens eines Forschungsseminars (oder einer vergleichbaren Lehrveranstaltung)
- Selbständiges Schreiben einer Dissertation, welche einen genuinen und eigenständigen Beitrag zur Forschung auf dem Gebiet der Computerlinguistik darstellen muss.
Prüfung
Ein einstündiges Kolloquium zum Thema der Dissertation mit den Referenten und dem Beisitzer.
